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Geschichte

NEUE STATUTEN, NEUES GLÜCK

Kerweredd früher

Im Jahre 1884 wurde das älteste Protokollbuch begonnen, das der Burschenschaft 1813 Bockenheim bis heute noch erhalten blieb. Es beginnt mit der Erneuerung der Statuten. Allerdings ist es bis heute ein Rätsel, warum die Statuten geändert wurden und wie sie vorher gelautet haben. Die geänderten Statuten von 1884 sind heute in der Burschenschaft noch gültig und werden jedem Burschen bei der Aufnahme in den Verein vorgelesen. Anschließend hebt er die rechte Hand und spricht den Schwur nach, welcher sich ebenfalls in diesem ältesten Protokollbuch befindet.

Man kann leider nicht sagen, wie die Statuten vorher gelautet waren, aber es lässt sich vermuten, dass sie nicht komplett geändert wurden, sondern länger waren und gekürzt worden sind. Diese Vermutung basiert darauf, dass die 1884 erneuerten Statuten der Burschenschaft 1813 Bockenheim sehr ähnlich zu den Statuten der Zunft junger Burschen zu Kriegsfeld sind. So sind einige Artikel im Wortlaut fast identisch, andere sind in den Bockenheimer Statuten zusammengefasst.

Zum Ablauf der Burschung ist bei der Burschenschaft nichts beschrieben, was in Kriegsfeld der Fall ist. Dennoch ist der Ablauf fast identisch. In den Kriegsfelder Statuten steht zum Beispiel geschrieben:

„Wenn er dann angenommen wird und ihm die Statuten vorgelesen werden, so soll er sich vor den Tisch hinstellen und keiner soll lachen, bei Straf einer halben Maß Wein“ Statuten der Zunft junger Burschen zu Kriegsfeld, Artikel 6

Wenn in Bockenheim jemand geburscht wird, warnt der Zunftmeister bevor der Neubursche sein Glas zum Trinken ansetzt die Gesellschaft mit den Worten:

„Wer lacht, muss auch einen trinken.“

Hier lässt sich die Ähnlichkeit gut erkennen. Möglicherweise waren die Statuten der Burschenschaft 1813 Bockenheim fast identisch mit denen der Zunft junger Burschen zu Kriegsfeld. Man hat dann vielleicht einiges gekürzt – eventuell aus praktischen Gründen. Die Artikel werden dem Neuburschen nach der eigentlichen Burschung vorgelesen. Den Teil mit dem Ablauf der Burschung hat man möglicherweise weggelassen, da es ja sowieso schon passiert war. Den zweiten Teil der Statuten, der eine Art Verhaltenskodex eines Burschen darstellt, hat man zusammengefasst, weil der Neubursche auch ein wenig aufgeregt ist und sich so viel auf einmal wohl nicht merken kann. Selbst bei den neuen Statuten fällt es einem aufgeregten Neuburschen schwer, sich alles zu merken.

Ein Artikel, der in Kriegsfeld nicht festgeschrieben ist, ist folgender:

„§7: Bist Du einmal in die Gesellschaft der Burschen aufgenommen und es sagt einer etwas, was Dir nicht paßt, so darfst Du ihm aufs Ohr schlagen, wenn er sich´s gefallen läßt.“ Statuten der Burschenschaft, §7

Es gibt also auch Artikel, die in Kriegsfeld nicht in den Statuten stehen, aber in Bockenheim in den erneuerten Statuten von 1884 niedergeschrieben worden sind. Möglicherweise gab es diesen Brauch auch in Kriegsfeld, wurde aber nicht aufgeschrieben. Wahrscheinlich ist aber auch, dass er aus Bockenheim stammt. Vielleicht noch aus der Zeit, in der die Burschenschaft noch eine Schutztruppe war. Dort herrschte ein rauer Umgangston und auch diese Form der körperlichen Züchtigung war an der Tagesordnung. Schließlich ging es ja um Leben und Tod wenn man gegen eine russische Elite-Reittruppe als gewöhnlicher Bursche vom Land kämpft.

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